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Vollstreckungsstelle

Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.

Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Steuerzahlung
Vordrucke für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"

Ansprechpersonen Vollstreckung Allgemeine Veranlagung

Steuernummern Aufgabenbereich Telefon 08721 981 + Nebenstelle
113/150/00000 - 113/183/99999 Personengesellschaften 150
113/200/00000 - 113/218/99999 Veranlagungssteuern 110
113/219/00000 - 113/253/99999 Veranlagungssteuern 111
113/254/00000 - 113/293/99999 Veranlagungssteuern 150
113/300/00000 - 113/413/99999 Veranlagungssteuern 110
113/414/00000 - 113/583/99999 Veranlagungssteuern 111
113/584/00000 - 113/786/99999 Veranlagungssteuern 150
113/800/00000 - 113/883/99999 Erbschaftssteuer 110
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Vollstreckungsersuchen anderer Behörden

Buchstaben / Bereich Telefon 08721 981 + Nebenstelle
A - G 148
H - Q 149
R - Z 108
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar