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Vollstreckungsstelle

Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.

Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Steuerzahlung
Vordrucke für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"

Ansprechpersonen Vollstreckung Allgemeine Veranlagung

SteuernummernAufgabenbereichTelefon 08721 981 + Nebenstelle
113/150/00000 - 113/169/99999 Personengesellschaften110
113/170/00000 - 113/183/99999 Personengesellschaften150
113/200/00000 - 113/218/99999 Veranlagungssteuern110
113/219/00000 - 113/253/99999 Veranlagungssteuern111
113/254/00000 - 113/293/99999 Veranlagungssteuern150
113/300/00000 - 113/413/99999 Veranlagungssteuern110
113/414/00000 - 113/583/99999 Veranlagungssteuern111
113/584/00000 - 113/786/99999 Veranlagungssteuern150
113/800/00000 - 113/883/99999 Erbschaftssteuer110
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Vollstreckungsersuchen anderer Behörden

Buchstaben / BereichTelefon 08721 981 + Nebenstelle
A - L 108
M - Z 148
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar