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Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

SteuernummernBuchstaben / BereichAufgabenbereichTelefon 08721 981 + Nebenstelle
113/296/00000 - 113/296/99999 A - Z Grenzpendler204, 288
113/300/00000 - 113/433/99999 A - GRN 284, 286, 288
113/434/00000 - 113/539/99999 GRO - LEL 401, 404, 405
113/540/00000 - 113/688/99999 LEM - SCHWAM 207, 208, 247
113/689/00000 - 113/786/99999 SCHWAN - ZZ 203, 243
113/798/00000 - 113/799/99999 A - Z beschränkt Steuerpflichtige, Saisonarbeiter204, 288
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar