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Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Steuernummern Buchstaben / Bereich Aufgabenbereich Telefon 08721 981 + Nebenstelle
113/296/00000 - 113/296/99999 A - Z Grenzpendler 288
113/300/00000 - 113/336/99999 A - BOD 286
113/337/00000 - 113/384/99999 BOE - EK 288
113/385/00000 - 113/439/99999 EL - GZ 284
113/440/00000 - 113/493/99999 H - KAM 405, 401, 402
113/494/00000 - 113/556/99999 KAN - MARS 204, 288
113/557/00000 - 113/613/99999 MART - POK 247
113/614/00000 - 113/664/99999 POL - SCHLZ 207
113/665/00000 - 113/726/99999 SCHM - TD 243
113/727/00000 - 113/786/99999 TE - ZZ 203
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar