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Grunderwerbsteuerstelle

Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer
Formulare zur Grunderwerbsteuer

Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sogenannte Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.

Zuständig für die Grunderwerbsteuer für den Amtsbezirk des Finanzamts Eggenfelden ist das Finanzamt Passau (Außenstelle Vilshofen).
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachfolgenden Tabellen!

Ansprechpersonen im Finanzamt Passau

SteuernummernAufgabenbereichDienststelleTelefon 0851 504 + Nebenstelle
153/800/00000 - 153/879/99999 Vilshofen2511, 2512, 2515, 2517, 2520, 2519, 2516, 2466, 2469
153/800/00000 - 153/879/99999 Einspruchsbearbeitung i.S. GrunderwerbsteuerVilshofen2517, 2511
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar