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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich) Telefon 08721 981 + Nebenstelle
alle 422
Arnstorf, Kirchdorf am Inn, Reut 428
Bad Birnbach, Geratskirchen, Julbach 425
Bayerbach, Egglham, Ering, Falkenberg, Gangkofen, Mitterskirchen, Postmünster, Schönau, Stubenberg, Wittibreut, Wurmannsquick, Zeilarn 423
Dietersburg, Malgersdorf, Triftern 483
Eggenfelden 426, 429
Hebertsfelden, Massing, Roßbach, Simbach am Inn, Unterdietfurt 424
Johanniskirchen, Pfarrkirchen, Rimbach, Tann 427
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar