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Bewertung anderer Wirtschaftsgüter als Grundvermögen

Diese Stelle bewertet im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 Bewertungsgesetz (BewG) für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer das Betriebsvermögen, die Anteile an Kapitalgesellschaften und die sonstigen Wirtschaftsgüter.

Ihre Ansprechpersonen

AufgabenbereichTelefon 08721 981 + Nebenstelle
Bewertungen nach § 151 Absatz 1 Nr. 2 bis 4 Bewertungsgesetz307, 308, 314, 347, 348, 370, 388
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar